Die Rauchmelderpflicht und Rauchmelder-Montage ist in Deutschland in der DIN-Norm 14676 gesetzlich verankert. Auch wenn jedes Bundesland eigene Regelungen zur Rauchmelderpflicht formuliert hat, gilt bei der Montage von Brandmeldern eine Grundnorm:
 
  1. Der Rauchmelder muss immer an der Zimmerdecke angebracht werden.
  2. Der Feuermelder muss in einem Mindestabstand von 50 Zentimetern zur Wand befestigt werden.
  3. Einrichtungsgegenstände müssen mindestens einen Meter entfernt sein.
  4. Am besten werden Brandmelder in der Mitte des Raums angebracht.

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Rauchmelder wo anbringen?

Flure
 
  • Ist der Flur weniger als drei Meter breit, muss ein Rauchmelder im Abstand von 15 Metern zum anschließenden Raum angebracht werden und kann maximal 7,5 Meter vom Flurende entfernt sein.
  • Ist der Flur breiter als drei Meter, wird er als separater Raum behandelt und braucht jeweils einen Feuermelder pro 60 Quadratmeter Fläche.
Kleine Räume
  • Räume, die kleiner sind als einen Quadratmeter, können die vorgeschriebene Norm von einem halben Meter Abstand zur Wand nicht einhalten. Hier wird der Brandmelder mittig an der Zimmerdecke montiert.
  • Ersatzweise kann außerdem eine Wandmontage des Rauchmelders in Betracht gezogen werden.
Räume mit Zuggefährdung
 
  • Rauchmelder dürfen nicht in zuggefährdeter Umgebung beispielsweise in der Nähe einer Klimaanlage angebracht werden, da sonst der Brandrauch den Feuermelder möglicherweise nicht erreicht.
  • In zwangsbelüfteten Räumen müssen perforierte Decken, die der Belüftung dienen, im Radius von einem halben Meter um den Brandmelder geschlossen sein.
Schräge Decken
 
  • Für schräge Decken mit einer Neigung von weniger als 20 Grad, gelten die gleichen Regeln wie für waagerechte Decken.
  • In einem Zimmer mit einer Deckenschräge von mehr als 20 Grad, können sich im Dachgiebel Wärmepolster bilden, die den Rauchmelder behindern können. In diesem Fall muss ein Brandmelder mindestens einen halben Meter und maximal einen Meter unter der Deckenspitze angebracht werden.
  • Bei Räumen mit einer teilwaagrechten Decke können Feuermelder nur dann an der Zimmerdecke befestigen, wenn der waagrechte Teil größer als einen Meter ist.
Podeste und Galerien
 
Unter Podesten oder Galerien muss ein zusätzlicher Rauchwarnmelder installiert werden, wenn alle der folgenden Bedingungen zutreffen:
 
  • die Fläche ist größer als 16 Quadratmeter
  • die Breite ist größer als 2,00 Meter
  • die Länge ist größer als 2,00 Meter
Wandmontage
 
In wenigen Ausnahmefällen kann die Rauchmelder-Montage an der Wand sinnvoll sein, wenn beispielsweise die Decke nicht stabil genug ist, um eine sichere Anbringung zu gewährleisten. Auch bei kleinen Räumen unter 6 Quadratmeter oder Küchen kann ein Brandmelder an der Wand installiert werden.
 
Trotzdem ist eine Wandmontage nur in Ausnahmefällen ratsam.

Rauchmelder wie befestigen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten einen Rauchmelder anzubringen. Zum Beispiel kann ein Feuermelder durch eine Magnetvorrichtung installiert werden. Der Rauchmelder Magnet hat genügend Anziehungskraft, um den Brandmelder in seiner Position zu halten. Andernfalls kann der Rauchmelder auch geklebt werden, um ihn an der Zimmerdecke oder Wand zu montieren.

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