Wartung

Wie stellt man die Betriebssicherheit des WLAN Rauchmelders sicher? In Deutschland muss seit der Einführung der Rauchmelderpflicht die Funktionsfähigkeit von Brandmeldern regelmäßig kontrolliert werden. Die Methode und der zeitliche Abstand der Wartung beschreibt jeder Hersteller in der Betriebsanleitung. Grundsätzlich gilt: Feuermelder müssen laut Hersteller alle 12 Monate mit einem Zeitpuffer von drei Monaten überprüft werden.

In der DIN-Norm 14676, der gesetzlichen Basis für die Rauchmelderpflicht in jedem Bundesland, werden die Instandhaltung, Inspektion und Wartung von Brandmeldern separat behandelt.

Der Abschnitt zur Instandhaltung beschäftigt sich mit technischen Systemen und Bauelementen der Rauchmelder. Die Inspektion beschreibt die Prüfung der Tätigkeit und den ordnungsgemäßen Zustand des Feuermelders. Die Rauchmelder Wartung thematisiert die tatsächlichen Maßnahmen zur Sicherstellung der Funktion des Brandmelders.


Sichtprüfung und Rauchmelder-Wartungsprotokoll

In den meisten Bundesländern ist der Besitzer der Rauchmelder, also in der Regel der Mieter, für die Rauchmelder-Wartung zuständig. Trotzdem hat der Vermieter immer eine Sorgfaltspflicht zu erfüllen. Dieser kommt er am besten mit der sogenannten Sichtprüfung und einem Rauchmelder-Wartungsprotokoll nach, wo er sich von dem einwandfreien Zustand überzeugen kann.

  • Ist das Gerät sichtbar beschädigt beziehungsweise funktionsunfähig?
  • Zeigt das Gerät über akustische oder andere Signale an, dass die Batteriespannung unzureichend ist oder ein anderer Grund für einen bevorstehenden Ausfall vorliegt?
  • Sind die Raucheintrittsöffnungen frei (keine Abdeckung, Klebeband, Staub oder Flusen)?
  • Ist das über den Testknopf ausgelöste Alarmsignal deutlich und in der erforderlichen Lautstärke hörbar?
  • Ist die Umgebung um den Rauchwarnmelder frei von Hindernissen, die das Eindringen von Brandrauch in den Feuermelder behindern könnten? Der Vermieter sollte das Rauchmelder-Protokoll jährlich mit dem Mieter unterzeichnen, um im Schadensfall seine Sorgfaltspflicht nachzuweisen.

Schritt für Schritt: Die Rauchmelder-Wartung

Für die richtige Rauchmelder Wartung muss unbedingt die Betriebsanleitung des jeweiligen Herstellers beachtet werden. Einmal im Jahr sollten die Rauchwarnmelder überprüft werden. Generell gilt:

  • Bei Funkrauchmeldern und vernetzten Systemen muss die Weiterleitung des Signals sichergestellt werden.
  • Für einen aussagekräftigen Test sollten alle Türen im Gebäude geschlossen sein.
  • Wird der Testknopf betätigt, müssen alle vernetzten Brandmelder reagieren und den Alarm anzeigen.
  • Auch wenn der erste Test erfolgreich war, sollte der Vorgang wiederholt werden, um eine Fehlfunktion auszuschließen.
  • Zeigen nicht alle Feuermelder den Alarm an, muss bei Funkrauchmeldern das Funkmodul und die Stromversorgung überprüft werden.

Zusätzlich:

  • Bei einem 230-Volt-Rauchwarnmelder muss die Funktion durch den Testknopf sowohl bei Netzspannung als im Notstrom-Betrieb getestet werden.

Defekte Rauchmelder oder Zusatzgeräte, wie beispielsweise das Funkmodul, müssen sofort ausgetauscht werden. Die DIN-Norm 14676 schreibt außerdem vor, dass Rauchmelder nach spätestens zehn Jahren ausgetauscht werden müssen oder einer Werksprüfung mit Werksinstandhaltung zu unterziehen. Elektronische Bauteile, insbesondere die Sensoren an den Feuermeldern, haben nur eine begrenzte Lebensdauer. Normalerweise empfiehlt der Hersteller auf den Geräten ein Datum für den spätesten Austausch des Brandmelders.