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Wie stellt man die Betriebssicherheit des WLAN Rauchmelders sicher? In Deutschland muss seit der Einführung der Rauchmelderpflicht die Funktionsfähigkeit von Brandmeldern regelmäßig kontrolliert werden. Die Methode und der zeitliche Abstand der Wartung beschreibt jeder Hersteller in der Betriebsanleitung. Grundsätzlich gilt: Feuermelder müssen laut Hersteller alle 12 Monate mit einem Zeitpuffer von drei Monaten überprüft werden.
In der DIN-Norm 14676, der gesetzlichen Basis für die Rauchmelderpflicht in jedem Bundesland, werden die Instandhaltung, Inspektion und Wartung von Brandmeldern separat behandelt.
Der Abschnitt zur Instandhaltung beschäftigt sich mit technischen Systemen und Bauelementen der Rauchmelder. Die Inspektion beschreibt die Prüfung der Tätigkeit und den ordnungsgemäßen Zustand des Feuermelders. Die Rauchmelder Wartung thematisiert die tatsächlichen Maßnahmen zur Sicherstellung der Funktion des Brandmelders.
In den meisten Bundesländern ist der Besitzer der Rauchmelder, also in der Regel der Mieter, für die Rauchmelder-Wartung zuständig. Trotzdem hat der Vermieter immer eine Sorgfaltspflicht zu erfüllen. Dieser kommt er am besten mit der sogenannten Sichtprüfung und einem Rauchmelder-Wartungsprotokoll nach, wo er sich von dem einwandfreien Zustand überzeugen kann.
Für die richtige Rauchmelder Wartung muss unbedingt die Betriebsanleitung des jeweiligen Herstellers beachtet werden. Einmal im Jahr sollten die Rauchwarnmelder überprüft werden. Generell gilt:
Zusätzlich:
Defekte Rauchmelder oder Zusatzgeräte, wie beispielsweise das Funkmodul, müssen sofort ausgetauscht werden. Die DIN-Norm 14676 schreibt außerdem vor, dass Rauchmelder nach spätestens zehn Jahren ausgetauscht werden müssen oder einer Werksprüfung mit Werksinstandhaltung zu unterziehen. Elektronische Bauteile, insbesondere die Sensoren an den Feuermeldern, haben nur eine begrenzte Lebensdauer. Normalerweise empfiehlt der Hersteller auf den Geräten ein Datum für den spätesten Austausch des Brandmelders.