Rauchmelder im

gewerblichen Einsatzbereich:

Darauf müssen Sie achten

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Rauchmelder-Pflicht in Gewerberäumen

Müssen auch in gewerblich genutzten Räumen Rauchmelder eingebaut werden?

Im Gegensatz zu privat genutzten Wohnräumen gibt es grundsätzlich keine Rauchmelder-Pflicht am Arbeitsplatz. Dazu zählen gewerblich genutzte Räume wie Büros, Hallen und Praxen.

Eine Ausnahme bildet das Bundesland Baden-Württemberg. Hier gilt die Sonderregelung, dass für Räumlichkeiten, die regelmäßig zum Schlafen genutzt werden, ebenfalls eine Rauchmelder-Pflicht gilt. So gilt die Rauchmelder-Pflicht in Baden-Württemberg beispielsweise für Pflegeeinrichtungen, Kindergärten mit Schlafräumen und Hotels. Insgesamt kommt es bei der Rauchmelder-Pflicht auf die Art des Gewerbes an sowie auf die jeweiligen Bestimmungen Ihres Bundeslandes an.

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Für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter

Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz: Rauchmelder-Empfehlung

Grundsätzlich haben Rauchmelder die Funktion, schlafende Personen frühzeitig vor der Rauchentwicklung durch einen Brand zu warnen, um die frühzeitige Flucht zu gewährleisten. Dass die Rauchmelder-Pflicht nicht für gewerbliche Räume und Hallen gilt, ist dem Umstand geschuldet, dass gewerbliche Räume nicht zum Schlafen genutzt werden. Deshalb geht man bei Gewerberäumen wie Büros, Arbeitshallen und Praxen davon aus, dass ein Brand frühzeitig bemerkt wird und entsprechend eine Flucht frühzeitig gelingt.

Da das Ziel von Rauchmeldern ist, den Menschen zu schützen, sollten Arbeitgeber nicht nach der gesetzlichen Regelung entscheiden, sondern im Sinne der Sicherheit der eigenen Mitarbeiter. Weil Brände oft unbemerkt entstehen und häufig erst spät entdeckt werden, sind Rauchmelder zum Schutz der Mitarbeiter zu empfehlen. Dabei sollte immer bedacht werden, dass Rauchmelder im Ernstfall das Leben Ihrer Mitarbeiter retten können.

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Rauchmelder in ihrem Unternehmen

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