In Niedersachsen sind seit November 2012 die Eigentümer einer Wohnimmobilie zu dem fachgerechten Einbau von Rauchwarnmelder verpflichtet.
Die Rauchmelderpflicht Niedersachsen gilt für Wohnungen, Einfamilienhäuser und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Wird hier die einheitliche Anbringung von Rauchmeldern beschlossen, muss ein Mieter, der bereits über Feuermelder verfügt nicht zwangsläufig neue anbringen lassen.
Er muss lediglich die der DIN-Norm 14676 entsprechende, sachgemäße Anbringung und Funktionstüchtigkeit der Brandmelder nachweisen. So entschied das Landgericht in Karlsruhe 2015 in einem Präzedenzfall.