Fakten zur Rauchmelderpflicht Thüringen

  • Die Rauchmelderpflicht Thüringen 2018 (ThürBo) hat seit Februar 2008 Bestand.
  • Mindestens ein Rauchmelder muss in jedem Kinder- und Schlafzimmer und jedem Flur (der zu Aufenthaltsräumen führt) installiert werden. 
  • Im Bild ist eine 3-Zimmer-Wohnung vollständig ausgestattet. Der Mindestschutz (M) erfüllt die Rauchmelderpflicht 2018.
  • Gilt für Mietwohnung, Eigenheim, private Eigentumswohnung, Mehrfamilienhäuser und andere Wohnverhältnisse
  • Gewerbe, Gewerke und Hotels unterliegen anderen Vorschriften.
  • Bestandsimmobilien müssen bis zum 31.12.2018 mit Rauchmelder ausgestattet werden. Für Neu- und Umbauten gilt das Rauchmelder-Gesetz bereits ab 2008.

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