Die Rauchmelderpflicht Schleswig-Holstein wurde im April 2004 offiziell eingeführt. Nach einer Fristverlängerung für die Nachrüstung von Bestandsbauten, müssen alle Wohnimmobilien bis Januar 2011 mit Rauchmeldern ausgestattet worden sein. Ein allgemeiner Konflikt entsteht oft, wenn Mieter bereits Rauchmelder eingebaut haben.
2015 schuf das Landgericht Karlsruhe einen Präzedenzfall: Wohnimmobilien, in denen bereits Feuermelder installiert wurden, können von einer einheitlichen Nachrüstung ausgenommen werden. Lediglich der sachgemäße Einbau und die Funktionsfähigkeit nach der DIN-Norm 14676 müssen nachweisen werden.