Die Rauchmelderpflicht Hessen ist eine der umfangreichsten in Deutschland. Es wird detailliert auf Einbau, Wartung und Nachrüstung der Feuermelder eingegangen und lässt damit wenig Spielraum zur Interpretation.
Oft entsteht ein Konflikt, wenn Mieter bereits Brandmelder installiert haben und beispielsweise in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder vom Eigentümer der Immobilie eine einheitliche Nachrüstung mit Rauchmeldern beschlossen wird.
Da in diesem Fall das Gesetz sehr ausführlich ist und explizit den Eigentümer in der Verantwortung sieht, kann dieser den Einbau von Feuermeldern bestimmen, auch wenn der Mieter bereits Brandmelder installiert hat.
Generell überprüfen Behörden den Einbau und Wartung von Funkrauchmeldern nicht; wird jedoch ein Verstoß gegen die Rauchmelderpflicht Hessen angezeigt, muss die zuständige Bauordnungsbehörde reagieren.