Die Rauchmelderpflicht Hamburg weist einen wichtigen Unterschied zu anderen Bundesländern auf: in der Bauordnung ist nicht vorgeschrieben, wer für Einbau und Wartung der Feuermelder verantwortlich ist.
Zwar gilt im Allgemeinen, dass der Vermieter für Anschaffung, Montage und Wartung verantwortlich ist, doch die Gesetzeslücke lässt einen großen Interpretationsraum.
Generell steht der Eigentümer immer in der sogenannten Sekundärhaftung; sollte es zu einem Brand kommen, muss er seine Sorgfaltspflicht nachweisen und die Wartung der Brandmelder überprüfen.
Im Schadensfall drohen sonst hohe Bußgelder, der Verfall des Versicherungsschutzes oder eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren, wenn Personen verletzt werden. Die Pflichten gelten für Einfamilienhäuser, Wohnungen, Mietwohnungen, selbstgenutztes Eigenheim und weitere Wohnimmobilien.