Die Rauchmelderpflicht Bremen wurde im Mai 2010 eingeführt. Sie erstreckt sich auf Wohnungen, Einfamilienhäuser und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).
2015 klärte das Landgericht Karlsruhe in einem Präzedenzfall, dass Mieter von einer allgemeinen Nachrüstung mit Rauchmeldern ausgeschlossen werden können, wenn sie bereits Brandmelder angebracht haben, die der DIN-Norm 14676 entsprechen und sie die Betriebsbereitschaft der Feuermelder nachweisen.