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Der wohl größte Unterschied bei der Rauchmelderpflicht Brandenburg zu anderen Bundesländern ist, dass die Kosten für Einbau und Wartung der Feuermelder vom Eigentümer übernommen werden. Seit Juli 2016 gilt die Rauchmelderpflicht Brandenburg für Wohnungen, Einfamilienhäuser und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Das Landgericht Karlsruhe hat 2015 einen Präzedenzfall geschaffen, in dem Mieter, die bereits Brandmelder installiert haben, von einer allgemeinen Nachrüstung mit Funkrauchmeldern ausgeschlossen werden können. Lediglich eine Einhaltung der DIN-Norm 14676 und die Betriebsbereitschaft der Rauchmelder muss nachgewiesen werden.