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Die Rauchmelderpflicht Berlin wurde im Juni 2016 beschlossen. Anders als in den meisten Bundesländern, ist in Berlin der Einbau von Rauchwarnmeldern auch in den Räumen vorgesehen, in denen nicht bestimmungsgemäß Personen schlafen. Das sind beispielsweise Zimmer, die als Aufenthaltsräume genutzt werden, also Wohn- oder Arbeitszimmer. Auch wenn Berlin als letztes Bundesland die Rauchmelderpflicht eingeführt hat, viele Mieter haben bereits Feuermelder in ihren Immobilien installiert. In diesem Fall muss lediglich die Betriebsbereitschaft und die Einhaltung der DIN-Norm 14676 des Brandmelders nachgewiesen und keine neuen Funkrauchmelder angebracht werden, auch wenn beispielsweise in einer Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) die allgemeine Nachrüstung aller Parteien beschlossen wird. So entschied unter anderem das Landgericht in Karlsruhe in einem Präzedenzfall 2015.