Sie sind Eigentümer einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses? Neben allen Annehmlichkeiten, die ein Feriendomizil mit sich bringt: Die Sicherheit Ihrer Gäste steht für Sie an erster Stelle. Mit funkvernetzten Rauchmelder Sets von iHaus werden Sie via App immer über den Status der Rauchmelder sofort informiert und können im Brandfall oder bei Rauchentwicklung umgehend reagieren.

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In diesen Räumen müssen Rauchmelder montiert werden:

Die gesetzlichen Vorgaben entsprechen dem Mindestschutz in der unteren Grafik. Zusätzlich sollten im Wohnzimmer und der Küche Rauchmelder installiert werden.

Die Rauchmelderpflicht gilt für folgende Räume:

Alle Schlafzimmer
Jeder Flur und Eingangsbereich
Alle Kinderzimmer
Wer übernimmt die Kosten
für Rauchmelder?

 

Unterschiedlich in der Rauchmelderpflicht geregelt ist, ob Mieter oder Vermieter für den Einbau und die Wartung der Brandmelder zuständig sind. In den meisten Bundesländern zahlt der Eigentümer für den Einbau der Warnmelder, der Mieter kommt für die Wartungskosten auf. In manchen Ausnahmen ist jedoch der Eigentümer sowohl für die Installation als auch für die Betriebsbereitschaft der Feuermelder zuständig. Wird ein Unternehmen für die regelmäßige Wartung der Rauchmelder beauftragt, kann der Vermieter deshalb die Kosten auf die Miete umschlagen, da es sich um eine Modernisierung im Sinne der §§ 554 Abs. 2 und 559 BGB handelt.

Wer kann Rauchmelder-Installationen steuerlich absetzen?

 

Den Kauf und kompletten Einbau kann der Eigentümer als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Im selbstgenutzten Eigenheim sind dagegen die Kosten für den Kauf des Rauchmelders nicht absetzbar – sie gelten als privat veranlasst. Trotzdem kann der Einbau von Brandmeldern Steuern sparen, nämlich dann, wenn die Anbringung von einem Handwerker durchgeführt wurde.

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