In Deutschland wird die Rauchmelderpflicht in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt. Eine Rauchmelderpflicht ist deshalb den jeweiligen Bundesländern überlassen und deshalb nicht immer einheitlich.
Grundlage ist aber bei allen die DIN 14676, in der steht: „In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut (oder angebracht) und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“
In der Bauordnung wird zwar von Wohnungen gesprochen, es sind darin aber auch Einfamilienhäuser inkludiert. Doch was bedeutet das für die Rauchmelderpflicht in Mehrfamilienhäusern?
In Mehrfamilienhäusern sind alle Wohnungen als einzelne Wohnparteien zu betrachten und entsprechend mit Rauchmeldern auszustatten.
In Mietwohnungen sind deshalb die Mieter beziehungsweise Bewohner der Wohnung für die Instandhaltung der Rauchmelder verantwortlich. Es sei denn, im Mietvertrag ist ausdrücklich festgehalten, dass dies der Eigentümer selbst übernimmt. Sonst kann laut Gesetzgeber eine Nachsorgepflicht im Brandfall nicht nachgewiesen werden.
Trotzdem ist der Vermieter aufgrund des Mietrechts immer in der Pflicht, die von ihm oder durch externe Dienstleister installierte Rauchmelder betriebsbereit zu halten, das heißt für die regelmäßige Inspektion und Wartung Sorge zu tragen. Durch die iHaus App ist dies besonders einfach: Hier werden alle Rauchmelder übersichtlich gelistet und der Status der Melder kann jederzeit abgerufen werden.