Entdecken Sie unsere Rauchmelder für Hausverwaltungen

RAUCHMELDER FÜR HAUSVERWALTUNGEN

Die Hausverwaltung in der Pflicht: Die gesetzlichen Vorgaben für Rauchwarnmelder als Mieter und Vermieter

Im Brandfall oder bei Rauchentwicklung muss gewährleistet sein, dass alle gesetzlichen Anforderungen der Rauchmelderpflicht erfüllt sind – nicht nur von den Mietern einer Wohnung, sondern besonders von Vermieter, Eigentümergesellschaft und Hausverwaltung muss sichergestellt sein, dass die Sicherheit der Bewohner an erster Stelle steht.
 
Das gilt nicht nur für die vorschriftsmäßige Anbringung von Rauchmeldern, sondern auch für deren Wartung, denn hier geht es für die Hausverwaltung nicht nur um den Schutz von Menschenleben im Brandfall, sondern auch um den Ausschluss von Haftungsrisiken.
 
Der smarte WLAN Rauchmelder von iHaus erfüllt die Anforderungen der europäischen DIN-Norm 14676 als Rauchmelder Typ B. Reduzieren Sie Kosten und Aufwand mit der Ferninspektion unserer smarten Rauchmelder.

WAS SIND DIE UNTERSCHIEDLICHEN RAUCHMELDERTYPEN?

Alle wichtigen Parameter in einer App zusammengefasst

Der smarte WLAN Rauchmelder von iHaus ist nach der Novellierung der DIN 14676 ein Rauchwarnmelder des Typ B. Das bedeutet, ein Melder mit Teil-Ferninspektion.
 
Weitere Typen sind Einzelmelder Typ A – das heißt Melder, die nicht wie die Rauchmelder von iHaus miteinander vernetzt werden können und im Falle eines Alarms miteinander kommunizieren – und Melder mit kompletter Ferninspektion Typ C.
 
Für Rauchmelder Typ A muss also jedes Jahr von der Hausverwaltung oder dem Vermieter eine Firma beauftragt werden, die eine Sicht- und Funktionsprüfung der Rauchmelder vornimmt. Dafür muss der Mieter oder eine von ihm bevollmächtigte Person vor Ort dabei sein. Das kostet Zeit und Geld.
 
Die Ergänzungen der „Rauchmelder-Norm“ wurden am 02.11.2018 beschlossen und legen vor allem Vorgaben zu verschiedenen Prozessen bei der Inspektion der Rauchmeldern fest.
 
Bei Rauchmeldern des Typ B und C erfolgt diese Funktionsprüfung mittels Ferninspektion. Bei den smarten Rauchmeldern von iHaus sind alle wichtigen Parameter über eine App zusammengefasst. Die jährliche Kontrolle der Energieversorgung, der Rauchkammer, die Demontageerkennung, die Umfeldüberwachung und die Überprüfung des Warnsignals sind damit absolut einfach.
 
Damit unterstützt die Novellierung der DIN-Norm vor allem den Fortschritt, da nun das volle Potential der Funkvernetzung der iHaus Rauchwarnmelder genutzt werden kann und Hausverwaltung wie Mieter von den Vorteilen profitieren.
  • Jährliche Kontrolle der Energieversorgung
  • Jährliche Kontrolle der Rauchkammern
  • Demontageerkennung
  • Umfeldüberwachung
  • Überprüfung des Warnsignals

VORTEILE FÜR HAUSVERWALTUNGEN

Digitale Wohnungswirtschaft

Zwar kann die Anmietung oder Anschaffung von Rauchwarnmeldern nicht auf die Betriebskosten umgeschlagen werden, doch die regelmäßige Funktionsprüfung ist nach BGB § 556 Abs. 1 BetrKV, §§ 1, 2 Nr. 17, BauO NRW § 49 Abs. 7 als umlegbare Betriebskosten anzusehen.
 
Durch die fortschreitende Digitalisierung boomt auch die digitale Wohnungswirtschaft. Um ein Gebäude zu einem Smart Home zu machen oder nachzurüsten, gibt es drei wesentliche Komponente, die zusammenspielen müssen: smartes Gerät, digitale Infrastruktur und eine individuell anpassbare Serviceplattform.
 
Die smarten WLAN Rauchmelder von iHaus lassen sich via Wi-Fi nicht nur mit weiteren Rauchmeldern, sondern sogar mit anderen Smart-Home-Systemen verbinden. Das erhöht den Schutz im Brandfall oder bei Rauchentwicklung. In der iHaus Smart Living App können zum Beispiel das Beleuchtungssystem oder die Soundanlage mit den Rauchmeldern verbunden werden und so optische und zusätzliche akustische Signale ausgelöst werden.
 
Damit sind im Falle eines Brandes nicht nur die Bewohner, sondern auch die Hausverwaltung optimal geschützt.
 
Am Beispiel der smarten WLAN Rauchmelder von iHaus sieht das folgendermaßen aus:

RAUCHMELDERPFLICHT

Was ist die DIN-Norm 14676?

Die DIN-Norm 14676 enthält Vorgaben über Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern in Wohnungen sowie in Räumen mit wohnähnlicher Nutzung. Sie regelt außerdem die Anforderungen an den Dienstleistungserbringer. Die „Anwender-Norm“ oder auch sogenannte „Rauchmelder-Norm“ legt damit den Standard von Rauchwarnmeldern und Heimrauchmeldern auf nationaler Ebene fest.
 
Trotz der europäischen Vereinheitlichung und gesetzlichen Vorgaben, sind Rauchmelder und deren ordnungsgemäße Anbringung Teil der Landesbauordnung und kann deshalb von Bundesland zu Bundesland variieren. Eine Übersicht über die Vorschriften in deinem Bundesland findest du hier.
 
Hier geht es auch um Rechtssicherheit und Haftungsfragen im Brandfall, denn in der Bauordnung der einzelnen Bundesländern ist zum Beispiel festgeschrieben, wer für die Wartung und Instandhaltung verantwortlich ist: Mieter oder Hausverwaltung.
 
Mit den smarten Rauchwarnmeldern von iHaus ist man deshalb auf der sicheren Seite, denn durch das Integrieren der WLAN Melder in die iHaus App, hat jeder der die App installiert hat auch Zugriff auf die wichtigsten Daten der Rauchmelder – ob Mieter, Vermieter oder Teil der Hausverwaltung – jeder kann die Betriebsbereitschaft und Funktionsfähigkeit der Rauchmelder im Blick behalten.
 
So ist man im Fall eines Brandes durch das Nachkommen der Sorgfaltspflicht auch als Hausverwaltung stets abgesichert

UNSERE LÖSUNG FÜR HAUSVERWALTUNGEN

Passende Rauchmelder Sets